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AGB´s

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1. Ausschließliche Geltung der Verkaufsbedingungen, Vertragsinhalt

1.1  Unseren Lieferungen und Leistungen liegen aus-schließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde; auch dann, wenn wir entgegenstehenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der AfM Technology GmbH wider-sprechen oder diese ergänzen, gelten nur insoweit, als AfM ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung erfolgen Lieferungen und Leistungen von AfM in jedem Fall auf Grundlage der Allgemeinen Verkaufsbedingungen, selbst wenn der Kunde auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen hat.

1.3 Die Abtretung von Forderungen gegen AfM an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

1.4 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und gegebenenfalls dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargo-länder, an gesperrte Personen oder an Personen, welche die Lieferungen und Leistungen militärisch, für ABC-Waffen oder für Kerntechnik verwenden oder verwenden können, ist genehmigungspflichtig. Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen sowie, dass die Lieferungen und Leistungen nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert werden, die eine Einfuhr dieser Lieferungen und Leistungen (insbesondere der Waren) verbieten oder einschränken. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr und Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

2. Vertragsabschluss / Versand Kaufmännischer Dokumente

Der Versand kaufmännischer Dokumente wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen erfolgt entweder in Papierform per Post oder als elektronisches Dokument per E-Mail. Kaufmännische Dokumente sind als solche eindeutig gekennzeichnet und mit dem Namen und den Kontaktdaten des hierzu bevollmächtigten Mitarbeiters versehen. Elektronisch von uns erstellte kaufmännische Dokumente sind ohne persönliche Unterschrift gültig und begründen einen Vertragsabschluss, wenn die Annahme ohne Wider-spruch, Einrede oder Ablehnung durch den Vertrags-partner erfolgt. Als Nachweis für die Annahme bzw. den Empfang von kaufmännischen Dokumenten, die per E-Mail von  uns  versandt  werden, ist  der Zustellungs-nachweis dieser Dokumente ausreichend.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Inrechnungstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Diese Preise gelten für die Auslieferung ab Werk. Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2 Ist keine andere schriftliche Zahlungsvereinbarung getroffen, so gelten für die in unseren, am Tag der Lieferung gültigen Katalogen und Preislisten angegebenen Leistungen die ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können bei uns eingesehen oder von uns angefordert werden.

3.3 Anfallende Versand-, Transport- und Versicherungs-kosten für Kalibrierleistungen, die von Dritten im Unterauftrag der AfM ausgeführt werden, werden ihnen zusätzlich zu den in der Preisliste ausgewiesenen Kalibrierkosten in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar nach Lieferung und Rechnungstellung.

4.2 Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist maßgeblich, dass wir über die Gutschrift vorbehaltlos verfügen können.

4.3 Wir sind berechtigt, ab dem Fälligkeitstage Verzugs-zinsen ohne Nachweis in Höhe von 9% p.a. (bei Verbrauchern 5% p.a.) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Unsere übrigen Rechte bleiben unberührt.

4.4 Sie können nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn Sie Kaufmann sind, können Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn Ihnen aus diesem Vertrag rechtskräftige oder unbestrittene Gegenforderungen zustehen.

4.5 Bei Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis unsere Forderung ausgeglichen oder für noch nicht fällige Förderungen Sicherheit geleistet ist.

5. Lieferung

5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefert  AfM „Ab Werk“ (EXW INCOTERMS 2020).

5.2 Eine Lieferfrist gilt nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbarten Lieferfrist unser Werk verlassen haben oder Ihnen die Versandbereitschaft gemeldet wurde oder das Ergebnis unserer Leistung übermittelt wurde.

5.3 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Arbeitskampf oder auf andere unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse, wie beispielsweise Material- oder Energiemangel, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Zulieferungen (trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferer) zurückzuführen und konnte die Nichteinhaltung auch bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt und zumutbarem Einsatz nicht verhindert werden, so wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Wenn Sie glaubhaft machen, dass eine solche Verlängerung für Sie unzumutbar ist, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als dieser noch nicht erfüllt ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5.4 Haben wir die Nichteinhaltung der Frist verschuldet, so können Sie nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder – soweit Sie nachweisen, dass Ihnen aus dem Verzug Schaden erwachsen ist – eine Entschädigung von höchstens 0,5% des Preises der rückständigen Ware oder Leistung für jede volle Woche des Verzugs, keinesfalls aber mehr als 5% des Wertes der Ware oder Leistung insgesamt beanspruchen.

Schadensersatzansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder aus Gesetz, die darüber hinausgehen, sind aus-geschlossen.

Vorstehendes gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird.

5.5 AfM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.

6. Versand, Versicherungen und Gefahrübergang

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, wählen wir Versandweg und Versandart und  versenden  die  Ware  an  Ihren   Sitz auf Ihre Kosten.

6.2 Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder unser Werk oder Lager verlassen hat oder mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft, falls sich die Versendung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben.

6.3 Kommen Sie in Annahmeverzug,  so    ist   AfM berechtigt, Ersatz  der von AfM entstehenden Aufwendungen  zu verlangen;  mit  Eintritt  des  Annahmeverzuges  geht  die  Gefahr  der  zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf Sie über.

7. Rügepflicht bei Sachmängeln und Transportschäden

Offensichtliche Sachmängel und Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Sachmängel oder Beschädigungen sind uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

Sie sind zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung berechtigt, dass Sie die Forderungen aus der Weiterveräußerung einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des von Ihnen berechneten Betrages schon jetzt an uns sicherungshalber abtreten.

Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen oder eine Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse eintritt.

Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.

9. Gewährleistung für Sachmängel und Rechtsmängel

9.1  Besteht ein Sach- oder Rechtsmangel („Mangel“) an Lieferungen und Leistungen, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

9.2 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von AfM durch Beseitigung des Mangels oder Erbringung mangel-freier Lieferungen und Leistungen.

9.3 Die beanstandeten Lieferungen und Leistungen (insbesondere Waren) sind AfM n in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden.

9.4 Ein Unternehmer, der zugleich Kaufmann im Sinne des HGB ist, muss seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§§ 377, 381 HGB) unverzüglich schriftlich oder in Textform nachkommen.

9.5        AfM ist berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Die Nacherfüllung kann auch dann verweigert werden, wenn Sie uns auf unsere Aufforderung hin die beanstandeten Lieferungen und Leistungen (insbesondere die Ware) nicht zur Überprüfung zugesendet haben.

9.6  Sie können Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haften Sie bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.

9.7 Alle Angaben über die Produkte bei AfM, insbesondere die in Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind annähernde Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, sondern annähernde Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen und Leistungen (insbesondere der Ware).

9.8 Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.

9.9 Übliche Abnutzungen und üblicher Verschleiß der Lieferungen und Leistungen unterliegen nicht der Gewährleistung.

9.10 Die Beschreibung von Lieferungen und Leistungen (insbesondere Waren) als gebraucht ist eine Beschaffenheitsvereinbarung. Fehler oder Einschränkungen, die erkennbar sind oder sich typischerweise aus der Eigenschaft als gebraucht ergeben, sind keine Mängel.

9.11 Nachbesserungen und Ersatzlieferungen durch AfM aufgrund einer Mängelanzeige des Auftraggebers führen nur bei ausdrücklicher Erklärung eines Anerkenntnisses zu einem Neubeginn der Verjährung.

9.12 Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln gelten die Bestimmungen in Ziffer 11. In den Fällen der Ziffer 11.3 sowie im Falle der Haftung wegen Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, richten sich Ihre Rechte jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.13 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln beträgt ein Jahr. In den Fällen der Ziffer 11.3 sowie im Falle der Haftung für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, richtet sich die Verjährung jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Rechte an Software

Für sämtlich gelieferte Programme gelten die jeweils zugrundeliegenden Lizenzbestimmungen (EULA).

An dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsecht zum internen Betrieb der Lieferungen und Leistungen (insbesondere der Ware), für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Für Dokumentationen, die in Ihrem Auftrag angefertigt werden und die Lieferungen und Leistungen von AfM darstellen, werden Ihnen in gewünschter Anzahl Einzellizenzen für Endkunden im Umfang eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gewährt.

Quellenprogramme werden nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung überlassen.

11. Haftung und Schadensersatzansprüche

11.1 Unbeschadet der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen, haftet AfM, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz und bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. eine Vertragspflicht, deren Verletzung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

11.2 Für Verzugsschäden haftet AfM, unbeschadet der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen, bei leicht fahr-lässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur in Höhe von bis zu 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

11.3 Die in den Ziffern 11.1 und 11.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtversicherungen durch Personen, deren Verschulden AfM zu vertreten hat.

11.4 Die in den Ziffern 11.1 bis 11.3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn AfM den Mangel arglistig verschwiegen, oder von AfM eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von AfM, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass AfM verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) übernommen hat, oder für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.5 Schadensersatzansprüche gegen AfM, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an Sie, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. In den Fällen der Ziffer 11.3 sowie im Falle der Haftung für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, richtet sich die Verjährung jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.6 Sind Sie ein Zwischenhändler für die an Sie gelieferte Ware und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches gegen AfM die gesetzlichen Bestimmungen.

11.7 Bei Lieferung von Software haftet AfM für den Verlust oder die Veränderungen von Daten, die durch das Programm hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn Sie Ihrer Datensicherungspflicht in adäquaten Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wären.

11.8 Im Übrigen ist die Haftung von AfM ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Beweislast bleibt unberührt.

12. Datenspeicherung und Gerichtsstand

12.1 Falls gegen Sie Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil Sie die Lieferungen und Leistungen von AfM in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzen, verpflichtet sich AfM Ihnen das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie AfM unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichten und AfM alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung der Lieferungen und Leistungen von AfM zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass AfM nach ihrer Wahl entweder die Lieferungen und Leistungen zur Behebung des Rechtsmangels abwandelt oder ersetzt oder die Lieferungen und Leistungen zurücknimmt und den an AfM entrichteten Kaufpreis, abzüglich eines das Alter der Lieferungen und Leistungen berücksichtigten Betrages, erstattet.

12.2 Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen Ihnen, vorbehaltlich der Ziffern 11, nicht zu. AfM hat keine Verpflichtungen gemäß Ziffer 12.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass die Lieferungen und Leistungen von AfM nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als den Lieferungen und Leistungen von AfM eingesetzt werden.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die AfM im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig oder vom Kunden ausdrücklich gekennzeichnet.

13.2 AfM ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu verarbeiten und an verbundene Unternehmen der AfM Gruppe zu übermitteln, sofern dies für die Durchführung des Rechtsgeschäftes erforderlich ist oder betroffene Personen eingewilligt haben. Betroffene Personen haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten sowie deren Verarbeitungszweck zu erhalten. Etwaige Auskunftsersuchen oder die Geltendmachung weiterer Betroffenenrechte sind stets an AfM zu richten und werden im Rahmen geltender Datenschutzbestimmungen wahrgenommen.

14. Sonstiges

14.1 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Aalen oder Ihr Firmen- oder Wohnsitz.

14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen sind.

14.3 Für das Bestehen und den Inhalt von nachträglichen Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung maßgeblich. Die Möglichkeit des Gegenbeweises bleibt unberührt.

 

Stand: Juli 2023

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