
AGBs
1. Ausschließliche Geltung der Verkaufsbedingungen, Vertragsinhalt
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde; auch dann, wenn wir entgegenstehenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsabschluss / Versand Kaufmännischer Dokumente
Der Versand kaufmännischer Dokumente wie Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Rechnungen erfolgt entweder in Papierform per Post oder als elektronisches Dokument per
e-mail oder Fax. Kaufmännische Dokumente sind als solche eindeutig gekennzeichnet und mit dem Namen und den Kontaktdaten des hierzu bevollmächstigten Mitarbeiters versehen.
Elektronisch von uns erstellte kaufmännische Dokumente sind ohne persönliche Unterschrift gültig und begründen einen Vertragsabschluss wenn die Annahme ohne Widerspruch, Einrede
oder Ablehnung durch den Vertragspartner erfolgt. Als Nachweis für die Annahme bzw. den Empfang von kaufmännischen Dokumenten, die per e-mail oder Fax von uns versandt werden,
ist der Zustellungsnachweis dieser Dokumente ausreichend.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Inrechnungstellung gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Diese Preise gelten für die Auslieferung ab Werk. Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.2 Ist keine andere schriftliche Zahlungsvereinbarung getroffen, so gelten für die in unseren, am Tag der Lieferung gültigen Katalogen und Preislisten angegebenen Leistungen die ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können bei uns eingesehen oder von uns angefordert werden.
3.3 Anfallende Versand-, Transport- und Versicherungskosten für Dienstleistungen, die von Dritten im Unterauftrag der AfM Technology GmbH ausgeführt werden, werden Ihnen zusätzlich zu den in der Preisliste ausgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar nach Lieferung und Rechnungsstellung. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist maßgeblich, dass wir über die Gutschrift vorbehaltlos verfügen können, im Falle von Schecks oder Wechseln, dass die Möglichkeit der fristgerechten Einlösung und Gutschrift im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegeben ist. Alle entstehenden Spesen und Kosten im Zusammenhang mit der Diskontierung und Einreichung von Schecks und Wechseln gehen zu Ihren Lasten.
4.2 Wir sind berechtigt, ab dem Fälligkeitstage Verzugszinsen ohne Nachweis in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Unsere übrigen Rechte bleiben unberührt. Sie können nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn Sie Kaufmann sind, können Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn Ihnen aus diesem Vertrag rechtskräftige oder unbestrittene Gegenforderungen zustehen.
4.3 Bei Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis unsere Forderung ausgeglichen oder für noch nicht fällige Forderungen Sicherheit geleistet ist.
5. Lieferfrist
5.1 Eine Lieferfrist gilt nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbarten Lieferfrist unser Werk verlassen haben oder Ihnen die Versandbereitschaft gemeldet wurde oder das Ergebnis unserer Leistung übermittelt wurde.
5.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Arbeitskampf oder auf andere unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse, wie beispielsweise Material- oder Energiemangel, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Zulieferungen (trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferer) zurückzuführen und konnte die Nichteinhaltung auch bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt und zumutbarem Einsatz nicht verhindert werden, so wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Wenn Sie glaubhaft machen, dass eine solche Verlängerung für Sie unzumutbar ist, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als dieser noch nicht erfüllt ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.3 Haben wir die Nichteinhaltung der Frist verschuldet, so können Sie nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder – soweit Sie nachweisen, dass Ihnen aus dem Verzug Schaden erwachsen ist – eine Entschädigung von höchstens 0,5% des Preises der rückständigen Ware oder Leistung für jede volle Woche des Verzuges, keinesfalls aber mehr als 5% des Wertes der Ware oder Leistung insgesamt beanspruchen. Schadensersatzansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder aus Gesetz, die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen. Vorstehendes gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kraft Gesetzes zwingend gehaftet wird.
6. Versand, Versicherungen und Gefahrübergang
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, wählen wir Versandweg und Versandart und versenden die Ware an Ihren Sitz auf Ihre Kosten.
6.2 Wir versichern die Ware gegen die üblichen Transportrisiken von Haus zu Haus.
6.3 Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder unser Werk oder Lager verlassen hat oder mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft, falls sich die Versendung aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben.
6.4 Teillieferungen sind zulässig.
7. Rügepflicht bei Sachmängeln und Transportschäden
Offensichtliche Sachmängel und Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Sachmängel oder Beschädigungen sind uns spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Sie sind zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung berechtigt, dass Sie die Forderungen aus der Weiterveräußerung einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des von Ihnen berechneten Betrages schon jetzt an uns sicherungshalber abtreten. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen oder eine Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse eintritt. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.
9. Gewährleistung für Sachmängel und Rechtsmängel
9.1 Für Sach- und Rechtsmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich (der Regelungen) Nr. 9 - Gewähr wie folgt: Zeigen Sie uns innerhalb der Gewährleistungsfrist einen solchen Mangel an, so sind wir verpflichtet, den Mangel nach unserer Wahl in einem angemessenen Zeitraum kostenlos durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu beheben. Sollten wir dazu nicht in der Lage sein, so sind Sie berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen.
9.2 AfM ist verpflichtet, nicht vollständig und nicht ordnungsgemäß ausgeführte Dienstleistungen unentgeltlich nachzuholen oder nachzubessern. Kommt AfM den vorstehenden Pflichten zur Nachholung, Nachbesserung nicht rechtzeitig nach, so sind Sie berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Lässt AfM eine von Ihnen angemessen gesetzte Nachfrist schuldhaft verstreichen, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder den Vertrag fristlos kündigen. Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche stehen Ihnen bei unseren Dienstleistungen nicht zu.
9.3 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang.
9.4 Aufgetretene Mängel haben Sie uns unverzüglich anzuzeigen und alles zu tun, um den Schaden gering zu halten.
9.5 Wir sind zur Mängelbeseitigung nur verpflichtet, wenn Sie die Ihnen obliegenden Vertragspflichten erfüllen. Insbesondere sind die vereinbarten Zahlungen bedingungsgemäß zu leisten, wobei Sie Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten dürfen, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.
9.6 Für Mängel infolge natürlicher Abnutzung (insbesondere bei Verschleißteilen) sowie unsachgemäßer Behandlung leisten wir keine Gewähr. Für Mängel, die auf von Ihnen oder Dritten unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Reparaturen beruhen, haften wir nicht.
9.7 Durch Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden die Verjährungsfristen für die Gewährleistungsansprüche gehemmt.
9.8 Weitergehende Ansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder Gesetz, sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche aus Ersatz von solchen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Dies gilt nicht, Gesetzes zwingend gehaftet wird.
9.9 Für Software gilt im übrigen, wir gewährleisten die Übereinstimmung der Ihnen überlassenen Software mit den Programmspzifikationen, sofern die Software auf von uns technisch freigegebenen Systemen entsprechend unseren Richtlinien installiert wurde.
9.9.1 Als Software Mängel gelten nur solche Mängel, die jederzeit reproduziert werden können. Wir verpflichten uns, Software Mängel, welche die vertragsmäßige Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach unserer Wahl und je nach Bedeutung des Mangels durch die Installation einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Mangels zu berechtigen. Weitergehende Ansprüche, gleichviel ob aus Vertrag oder Gesetz, sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche aus Ersatz von solchen Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eingenschaften Kraft Gesetz zwingend gehaftet wird.
10. Rechte an Software
10.1 An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird Ihnen ein nichtausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Waren, für die die Programme geliefert werden, eingeräumt. Eine Zugänglichmachung gegenüber Dirtten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Abgesehen von einer Sicherungskopie sind Vervielfältigungen nicht gestattet. Darüber hinaus, ist auch die Schulung, Unterrichtung etc. Dritter mit der Software und der dazugehörigen Dokumentation nicht gestatten. Quellenprogramme stellen wir nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung.
11. Haftung und Schadensersatzansprüche
11.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – von Ihnen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Nr. 8, 9.2, 9.3 und 9.4 entsprechend.
11.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind haften wir aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen-
oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
11.3 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
11.4 Bei Lieferung von Software haften wir, unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch Programmfehler hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn Sie Ihre Datensicherungspflicht in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wären.
11.5 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
12. Datenspeicherung und Gerichtsstand
12.1 Gem. § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass wir und gegebenenfalls auch die mit uns in der Unternehmensgruppe verbundenen Unternehmen personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen.
12.2 Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Aalen oder Ihr Firmen- oder Wohnsitz.
12.3 Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.
Stand: Januar 2016
